Tel.: 0202 70 90 80 info@ra-mintert.de

FORDERUNGSEINZUG

[smartslider3 slider=18]

FORDERUNGSEINZUG

Im Rechtsgebiet Forderungseinzug beraten und vertreten wir Sie zu allen Themen, die die Einziehung einer Forderung betreffen, ob sie nun Gläubiger, Schuldner oder Drittschuldner sind.

Als Vertragsanwälte des Vereins Creditreform verfügen wir nicht nur über langjährige Erfahrungswerte, sondern auch über modernste EDV und spezielle Kanzleisoftware des Marktführers RA-Micro, die es uns erlaubt, Ihr Verfahren über den online Mahnbescheid bis hin zum Vollstreckungsbescheid schnell und effizient zu bearbeiten. Dabei achten wir vor allem darauf, bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auch in der Phase der Zwangsvollstreckung keine Zeit zu verlieren, um Ihrem Schuldner nicht die Chance zu lassen, sein Vermögen Ihrem Zugriff zu entziehen. Selbstverständlich decken wir alle Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher, Zwangshypotheken, Pfändung, Lohnpfändung, Gehaltspfändung, Kontopfändung bis hin zur eidesstattlichen Versicherung des Schuldners ab.

Selbstverständlich übernehmen wir auch die Zwangsvollstreckung bereits titulierter Forderungen.

Lassen Sie also Ihre Forderungen nicht liegen, sprechen Sie uns an.

Dabei ist die unter Umständen auch mehrjährige längerfristige Überwachung sowohl des Schuldners als auch seiner Zahlungsfähigkeit für uns umso wichtiger, als sich gerade unsere Hartnäckigkeit für Sie buchstäblich auszahlt.

Wir vereinbaren für Sie sofern erforderlich Teilzahlung, Abschlagszahlung und Ratenzahlung, Erlass, Teilerlass, Verzicht und Stundung.