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ARBEITSRECHT

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ARBEITSRECHT

Unsere Tätigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts umfassen die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Gerade im Arbeitsrecht herrscht eine starke Dynamik, weshalb unser schnelles Handeln für unsere Mandanten umso wichtiger ist.

In diesem Kontext prüfen wir verhaltensbedingte, betriebsbedingte, fristgerechte oder fristlose Kündigungen auf Formalien, Fristen und ihre Begründetheit und beraten Sie zu Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, etwaige vorherige Abmahnung und – soweit erforderlich – Anhörung des Betriebsrates, vor allem zur Frage einer Abfindung und ihrer Berechnung.

Ob Ihnen gekündigt wurde oder ob Sie Ihre Arbeitsstelle aus freiwilligen Gründen verlassen – Sie haben einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Typisch für Arbeitszeugnisse sind versteckte Formulierungen, die von uns genauestens überprüft und decodiert werden, denn negative Bewertungen wirken sich immer auch negativ auf Ihr weiteres Arbeitsleben aus. Im Falle einer nicht rechtmäßigen negativen Bewertung unterstützen und vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich.

Die Kündigung durch den Arbeitgeber sollte immer der letzte Ausweg sein. Vorher ist immer zu prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in einem anderen Bereich möglich ist. Dies betrifft zum Beispiel auch Fälle der krankheitsbedingten Kündigung, bei der ein Arbeitnehmer seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Andere Tätigkeiten innerhalb des Unternehmens müssen daher gegebenenfalls als Alternative für eine Weiterbeschäftigung betrachtet werden.

Weitere Fragen im Krankheitsfall betreffen vor allem Themen wie Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Entgeltfortzahlungen und Krankengeld. Auch in diesen Bereichen stehen wir an Ihrer Seite.

Die persönliche Situation unserer Mandanten und ihre Ansprüche sind uns wichtig. Aus diesem Grund beraten wir Sie versiert zu Themen wie Überstunden, Mutterschutz, Schwerbehindertenschutz, Gratifikationen, Tantiemen und vermögenswirksamen Leistungen.

Erfahrungsgemäß findet sich in allen finanziellen Themen ein hohes Konfliktpotenzial zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dies betrifft Löhne und Gehälter nach Individualvertrag oder nach Tarif/Tarifvertrag. Aber auch Themen wie Zinsen, Lohnklagen, Gehaltsklagen und Zwangsvollstreckungen sind in diesem Zusammenhang zu nennen.

Das Direktionsrecht räumt dem Arbeitgeber das Recht ein, dem Arbeitnehmer Weisungen zu erteilen. Gehen die Weisungen über den Inhalt des Arbeitsvertrages hinaus, wird das Direktionsrecht unzulässig ausgeübt. Hieraus können sich Streitfälle bis hin zu unzulässigen Kündigungen ergeben.

Problematisch für das Arbeitsverhältnis ist der Psychoterror am Arbeitsplatz, auch als Mobbing bezeichnet, mit gravierenden Folgen für die Gesundheit sowie für die private und berufliche Situation des Mobbingopfers. Da es in Deutschland (noch) kein Mobbing-Schutzgesetz gibt beraten wir Sie über die Abwehrmöglichkeiten auch aus dem Arbeitsschutzgesetz sowie über Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Dabei steht zunächst die Deeskalation der Situation im Vordergrund und prüfen wir mit Ihnen auch Alternativen bis hin zu einer Umsetzung oder Versetzung der betroffenen Mitarbeiter.

Kündigungsschutzklage – Abfindung
Die Anwaltskanzlei Mintert achtet – wie inbesondere aus dem nachstehenden Vergleich deutlich wird – umfassend auf Durchsetzung und vor allem Besicherung Ihrer Ansprüche. Was nutzt die schönste Abfindung, wenn der Anspruch nicht realisiert werden kann…