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FAMILIENRECHT

Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen familienrechtlichen Fragen, insbesondere bei Scheidungsfällen und allen damit verbundenen Regelungen wie z. B. Regelungen zur Zahlung von Unterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt sowie nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Wohnungszuweisung, Hausratverteilung.

Wenn aus einer Ehe Kinder hervorgegangen sind, gibt es oft Streitigkeiten über das Sorge- und Umgangsrecht. Beim Zugewinnausgleich wird die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen vor der Eheschließung oder der Schließung einer Lebenspartnerschaft und dem Endvermögen zum Tag der Zustellung des Scheidungs- bzw. Aufhebungsantrags derselben ermittelt, aus der Differenz der beiderseitigen Vermögen ergibt sich der Ausgleichsanspruch des wirtschaftlich schwächeren Partners.
 
Juristische Bedeutung hat auch der Hausstand. Im Falle einer Scheidung oder der zuvor erfolgenden Trennung werden Gegenstände, die der gemeinsamen Lebensführung dienen, nach den Regelungen der Hausratsverordnung unter den Ehepartnern aufgeteilt.
In diesem Kontext muss auch geklärt werden, wem von den beiden Partnern eine andere Wohnung zugewiesen wird. Hierbei sind Einflussfaktoren wie im Haushalt lebende Kinder oder häusliche Gewalt zu berücksichtigen.
 
Wir prüfen mit Ihnen, ob ein Versorgungsausgleich erfolgen muss, welche Belege sie benötigen und unterstützen Sie in Ihrem Antrag auf einstweilige Anordnung. Schließlich entwickeln wir mit Ihnen Lösungen für die aus einer Scheidung resultierenden neuen erbrechtlichen Konsequenzen.