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MEDIZINRECHT

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MEDIZINRECHT

Unsere Tätigkeiten im Bereich des Medizinrechts umfassen die Beratung und Vertretung unserer Mandanten, darunter Ärzte, Chefärzte, Krankenhäuser, Kliniken und vor allem Patienten, in allen Phasen der medizinischen Versorgung, insbesondere bei Operation, Reha und Nachbehandlung.
Schadenfälle im Bereich der Arzthaftung können sich aus Beratungsfehlern, Diagnosefehlern, Behandlungsfehlern und Operationsfehlern ergeben.

Wir unterstützen und beraten Sie bei Klagen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, ermitteln mit Ihnen, ob eine Versicherung, Haftpflicht oder seitens des Arztes eine Berufshaftpflicht besteht und übernehmen die Vertretung vor Gericht. Alternativ aus Sicht des Arztes oder einer Klinik entwickeln wir ein Verteidigungskonzept.

Dabei vermitteln wir auch wie regelmäßig erforderlichen Gutachten oder Schiedsgutachten der ärztlichen Gutachterkommission oder der Ärztekammer.

Des Weiteren beraten und vertreten wir Sie auch in allen weiteren Themengebieten wie Rechnungsprüfung für den Patienten und Forderungseinzug für Ärzte (Attest, GOÄ, GOZ, Honorar, Gebühren, Auslagen, Kosten, Factoring, Abtretung und Inkasso).