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MIETRECHT

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MIETRECHT

Unsere Tätigkeiten im Bereich des Mietrechts umfassen die Beratung und Vertretung unserer Mandanten in allen mietrechtlichen Fragen, insbesondere zu Miete, Mietzins, Mietvertrag, Mietkauf, Nebenkosten, Kaution, Heizung und Leasing sowohl im Rahmen eines Gewerbes bei Anmietung von Büro und Firmenräumen als auch bei Privatleuten für deren Wohnraum.

Wir klären Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter, übernehmen die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Mängeln der Mietsache z.B. durch Schimmel, Nässe, Kälte oder Feuchtigkeit sowie bei nicht erfolgter Mietzahlung. Im Falle von Mietminderungen wegen Mängeln oder überhöhten Mietzahlungen in der Vergangenheit sowie bei Schadensersatzansprüchen, hat der Mieter die Möglichkeit, seine Geldforderungen mit der Miete aufzurechnen beziehungsweise die Miete zurückzubehalten.

Die Kündigung eines Mietverhältnisses ist gesetzlich geregelt. So kann ein Vermieter nur Eigenbedarf geltend machen, wenn er die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder für Angehörige seines Haushalts benötigt. Wir überprüfen mit Ihnen diesen sowie andere Kündigungsgründe wie zum Beispiel Zahlungsverzug oder vertragswidriges Verhalten und die Notwendigkeit einer vorherigen Abmahnung. Insbesondere beraten wir Sie zu den in Ihrem speziellen Fall geltenden gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen.

Auch Mieterhöhungen sind an gesetzliche Vorgaben gebunden. Ein Grund für eine Mieterhöhung ist die Anpassung der Miete an den Betrag, der ortsüblich ist. Als Begründung kann dabei auf einen Mietspiegel zurückgegriffen werden. Wir beraten Sie, ob Ihre Mieterhöhungen rechtlich korrekt berechnet und begründet sind.

Zu Streitfällen kommt es oftmals auch bei der Übernahme von Nebenkosten. Welche Nebenkosten der Mieter übernehmen soll, muss eindeutig im Vertrag festgelegt werden. Ebenso muss geregelt werden, wann die Nebenkostenabrechnung erfolgt und ob eine Nebenkostenvorauszahlung vereinbart ist oder eine Nebenkostenpauschale.

Weitere häufige Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter sind Themen wie Besitz, Übergabe, Übergabeprotokoll, Räumung und Herausgabe der Mietsache, Untervermietung sowie Schönheitsreparaturen. Auch in diesen Bereichen beraten und vertreten wir Sie kompetent.