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Eine Unfallflucht ist auch bei eindeutiger Haftungslage eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung und –Kaskoversicherung, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt.
BGH Urteil vom 01.12.1999 – IV ZR 71/99
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