Tel.: 0202 70 90 80 info@ra-mintert.de

BERATUNGSHILFE

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BERATUNGSHILFE

Beratungshilfe im außergerichtlichen Bereich für Ihre Beratung und soweit erforderlich Vertretung erhalten Sie, wenn die Rechtsanwaltsgebühren Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen, Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegen, Sie also „arm im Sinne des Gesetzes sind“.
Der Staat übernimmt die Gebühren für Ihre Beratung bzw. unsere außergerichtliche Tätigkeit.
Den Beratungshilfeantrag können Sie direkt beim Amtsgericht einreichen oder über uns stellen lassen.

Laden Sie hier das Beratungshilfeantragsformular herunter.