Tel.: 0202 70 90 80 info@ra-mintert.de

PROZESSKOSTENHILFE

[smartslider3 slider=4]

PROZESSKOSTENHILFE

Prozesskostenhilfe kann für jede Art von gerichtlichen Verfahren, ob Rechtsstreit oder Zwangsvollstreckung, beantragt werden.

Wird Ihnen vom Gericht Prozesskostenhilfe bewilligt, übernimmt der Staat Ihre Gerichtskosten sowie etwaige Gutachterkosten und Zeugengelder sowie die bei uns anfallenden Gebühren (nicht im Fall eines Prozessverlusts die von Ihnen dann zu erstattenden Kosten Ihres Gegners).
Prozesskostenhilfe wird gewährt, wenn

  • Sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht aufbringen können, Sie also „arm im Sinne des Gesetzes sind“ und
  • die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint und
  • und dem Gericht ein ausgefüllter sowie unterschriebener Prozesskostenhilfeantrag mit den erforderlichen Belegen vorliegt.

Der Antrag ist nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen, die Richtigkeit Ihrer Angaben müssen Sie an Eides Statt versichern.

Laden Sie hier das Prozesskostenhilfeantragsformular herunter.